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14.07.2002 18:06

Einkommnessteuererklärung
 
Hallo Christine2,
es ist egal wann Du die Einkommensteuererklärung 2001
bekommen hast. Du als Privatperson kannst etwas vergassen haben ( bist kein Steuerberater !).Finanzämter akzeptieren es auch nach Ablauf der Einspruchfrist ( 1 Monat ).Versuche es daher ! Begründe die Nichtabgabe mit deinem Unwissen z.B.hast es durch Zufall erfahren. Finanzämter akzeptieren diese Begründung zu 99.5%.Gibt natürlich auch Idioten unten den Beamten!!!!
Bei 100% BG gibt es eine erhöhte Km-Pauschale ( unbedingt das Finanzamt überprüfen, da es gerne Übersehen wird ).Zusätzlich gibt es einen höheren Behinderten-Freibetrag.
Die 3000 km-Pauschale zählt zu den Sonderausgaben ( Außergewöhniche Belastungen ). Die erhöhte km-Pauschale zählt zu den Webungskosten aus den Einkünften aus der nichtselbständigen Tätigkeit.
Man bekommt diese Vergünstigungen auch dann, wenn das Fahrzeug nicht auf einen selber zugelassen ist.

Wangi 27.03.2012 14:32

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Ich hole diesen Thread mal wieder hervor weil ich Fragen habe.

Will jetzt meine Einkommenssteuererklärung machen und ich glaube in den letzten 2 Jahren habe ich vieles gar nicht angeben weil ich es nicht wußte.

Hier mal meine Daten:
Habe/hatte Kehlkopfkrebs, Bestrahlung und Chemo bekommen 2009, bis jetzt ist alles okay.
Habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und unbefristet.
Bin nicht mehr berufstätig. Bekomme Früh-Pension und zahle deshalb natürlich auch Einkommensteuer.
Mache die EST übers Internet mit ELSTER.

Das mit dem Schwerb.Ausweis habe ich die Jahre natürlich angeben, aber ich habe jetzt gelesen dass man 3000 km im Jahr als Fahrten angeben kann und Medis die man nicht über die Kk bekommt.

Wo und wie gebe ich die an? Und weiß jemand noch mehr?

Gruß Wangi

Regina_Beate 30.03.2012 14:38

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Zitat:

Zitat von ;6821
Hallo an alle,
habe gerade bei dem Finanzamt erfahren, dass man mit einem Schwerbehindertenausweis pro Jahr 3000Km Privatfahrten abrechenen kann!!! Der Km zu 58Pf!!
Viele Grüße an Euch alle
Christian

Die Pauschale gilt für Behinderung ab 80 % Schwerbehinderung (Ohne zusätzlichem Kennzeichen) und wird mit 30 ct für 3000 km also gesamt 900,-- Euro ohne Nachweis berücksichtigt.

Wangi 30.03.2012 18:54

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Zitat:

Zitat von Regina_Beate (Beitrag 1107375)
Die Pauschale gilt für Behinderung ab 80 % Schwerbehinderung (Ohne zusätzlichem Kennzeichen) und wird mit 30 ct für 3000 km also gesamt 900,-- Euro ohne Nachweis berücksichtigt.

Und wie schreibt man das dann in die Erklärung? Unter besondere Ausgaben? Aber dann einfach nur 3000 km oder wie?

Gruß Wangi

jolabr 01.04.2012 12:05

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Hallo Wangi,

also ich habe den Betrag von 900,00 € unter den "Außergewöhnlichen Belastungen" angegeben. Dazu habe ich eine Liste mit allen Ausgaben (Rezept-Gebühren, Sanitätshaus-Ausgaben, Reha-Rechnungen) beigelegt.

Gruß :1luvu:

jolabr

Regina_Beate 01.04.2012 13:58

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Zitat:

Zitat von Wangi (Beitrag 1107455)
Und wie schreibt man das dann in die Erklärung? Unter besondere Ausgaben? Aber dann einfach nur 3000 km oder wie?

Gruß Wangi


Unter "Außergwöhnlichen Belastungen" - Fahrtkosten Arztbesuche/ Therapien.

LG
Regina Beate

jolabr 01.04.2012 14:39

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Schau mal hier:

http://www.test.de/themen/bildung-so...48107-1148126/

boebi 01.04.2012 14:42

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Hallo im Thread,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen.

Link zu den Freibeträgen und "Vergünstigungen":
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...ersichten.html

Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 €
Zusätzliche Fahrkosten:
Fahrten zum Arzt/
Fahrten zur TU usw.
Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€

Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€

Weitere außergewöhnliche Belastungen:
Z.B.
Parkkosten für die Arztbesuche/TU
Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel
Die erreichte Belastungsgrenze der KK
(angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%)
Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel
angenommene Gesamtkosten der weiteren
außergewöhnlichen Belastungen 2.000€

Summe der Aufwendungen 3.300€

Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung
von 5% entsprechen ist.
Das kann jeder ausrechnen.
Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€
je weniger je mehr.
Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€

Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser.
Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt.
Ich hoffe, dass ist verständlich.

Gruß und einen schönen Sonntag
Boebi

Wangi 01.04.2012 17:42

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Supi :knuddel:

Dankeschön für die tollen Tips und Erklärungen :)

Werde mich dann demnächst an die Est-Erklärung machen, mal schauen was durch geht, ich berichte dann.

Lieben Gruß
Wangi

Wangi 03.02.2014 22:33

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Huhu,

hab schon wieder eine Frage :)

Habe gerade meinen Bescheid über die Einkommensteuer für 2012 zurück bekommen.

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde habe ich die 900 Euro für die 3000km Privatfahrten angegeben und zusätzlich die Fahrten zur Vierteljährlichen Kontrolluntersuchung und die wöchentlichen Fahrten zur Logopädie Therapie.
Die 900 Euro wurden anerkannt, die anderen Fahrkosten nicht, mit dem Hinweis sie sind nicht aussergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG. Ist das richtig so oder soll ich Einspruch einheben?

Liebe Grüße
Wangi

boebi 03.02.2014 22:53

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Hallo Wangi,

gehe in den Widerspruch. Ich suche Dir morgen ein paar Erläuterungen heraus.

Ob sich das alles lohnt (Zumutbare Belastung 5%) ist noch eine andere Sache.
Bis morgen
Liebe Grüße
Boebi

Wangi 04.02.2014 00:08

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Dankeschön :1luvu:

Herzliche Grüße
Wangi

boebi 04.02.2014 08:30

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Guten Morgen Wangi,

hier sind erstmal ein paar Erläuterungen. Bei mir sind die Kosten immer ohne Probleme durchgegangen. Das war auch schon so als ich noch kein aG/G hatte, sondern nur den bekannten "normalen Krebs".

Behinderungsbedingte Privatfahrten
Das sind durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten zu Behörden, Ämtern sowie Einkaufsfahrten. Diese Fahrten sind abziehbar ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen »G«.

Reine Privatfahrten
Berücksichtigt werden die Fahrten mit der Reisekostenpauschale (Fahrzeuge). Ein Ansatz der höheren nachgewiesenen Kosten ist nicht möglich. Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Taxi können Sie in nachgewiesener Höhe geltend machen. Allerdings kürzt das Finanzamt dann Fahrten mit der Reisekostenpauschale um die bereits »verbrauchten« Kilometer

Krankheitsbedingte Fahrten werden bei jedem Finanzamt anders gehandhabt!
Dazu zählen zum Beispiel Fahrten aus medizinischem oder therapeutischem Anlass zu Ärzten, zur Massage, zur Krankengymnastik, zur Apotheke, zum Sanitätshaus.
Strittig ist, inwieweit diese Fahrten zusätzlich zu den »behinderungsbedingten« Fahrten absetzbar sind. Problematisch ist die Unterscheidung des pauschalen Ansatzes und der tatsächlich gefahrenen Kilometer für die verschiedenen Bereiche.
Krankheitsbedingte Fahrtkosten werden unter »Außergewöhnliche Belastungen/Fahrtkosten« erfasst. Die Fahrten sind einzeln nachzuweisen (z.B. Exeltabelle).
Hilfe gibt hier ein Urteil des BHF
Diese Fahrten nicht - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten (BFH 21.2.2008, III R 105/06, BFH/NV 2008 S. 1141).


Ich versuche noch mehr aus den letzten Erklärungen zu finden.

Dir einen schönen sonnigen Tag.
Liebe Grüße
Boebi

Wangi 05.02.2014 19:51

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Hallo Boebi,

Danke erst mal, falls du noch etwas findest wäre es schön.


Liebe Grüße

Wangi

Susanne13 06.02.2014 00:04

AW: Einkommnessteuererklärung
 
Hallo ihr Lieben,

Habe am Wochenende vor die Einkommenssteuer auszufüllen, bin seit Anfang April 100% Schwerbehindert mit B, G und RF unbefristet.

Kann ich meine stationären und ambulanten Kosten ( Zuzahlung ), Medikamentenzuzahlung, Porto usw. Auch steuerlich absetzen und wenn ja, wo bzw unter was ist einzutragen??

Kann ich sonst noch etwas absetzen???

LG Susanne


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