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AW: Einkommnessteuererklärung
Hallo im Thread,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen. Link zu den Freibeträgen und "Vergünstigungen": http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...ersichten.html Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 € Zusätzliche Fahrkosten: Fahrten zum Arzt/ Fahrten zur TU usw. Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€ Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€ Weitere außergewöhnliche Belastungen: Z.B. Parkkosten für die Arztbesuche/TU Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel Die erreichte Belastungsgrenze der KK (angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%) Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel angenommene Gesamtkosten der weiteren außergewöhnlichen Belastungen 2.000€ Summe der Aufwendungen 3.300€ Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung von 5% entsprechen ist. Das kann jeder ausrechnen. Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€ je weniger je mehr. Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€ Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser. Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt. Ich hoffe, dass ist verständlich. Gruß und einen schönen Sonntag Boebi Geändert von boebi (01.04.2012 um 14:46 Uhr) Grund: Link an die richtige Stelle gesetzt |
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