Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 01.02.2011, 13:35
Sasa59 Sasa59 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 13
Standard Abgabe von Betäubungsmitteln durch Ärzte - Petition

Hallo zusammen,

ich bin nicht sicher, ob ich den Link hier einstellen darf. Falls nicht, bitte einfach löschen.
Wenn es o.k. ist, könnten die Administratoren ihn vielleicht in alle Unterforen einstellen.

https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=16123

Es geht um eine Petition, die im Deutschen Bundestag eingereicht wurde und die sich noch in der Mitzeichnungsphase befindet.

Ein Arzt darf einem Patienten Betäubungsmittel nur direkt verabreichen. Der Arzt (auch ein Palliativmediziner) macht sich strafbar, wenn er einem Patienten Betäubungsmittel zur späteren Anwendung, z.B. über Nacht oder am Wochenende, hinterlässt. Die Abgabe solcher Medikamente an den Patienten darf nur gegen ein Rezept durch Apotheken erfolgen. Das heißt, ein Palliativmediziner müsste seine Patienten unversorgt lassen, wenn ein Medikament nicht mehr rechtzeitig über eine Apotheke bezogen werden kann.

Viele Ärzte handeln natürlich im Sinne ihrer Patienten, verstoßen damit aber gegen geltendes Recht. Ich sah einen Fernsehbericht über einen Arzt, der aus diesem Grunde verklagt wurde und schließlich seinen Beruf aufgab, weil er im Wiederholungsfall mit einer Gefängnisstrafe hätte rechnen müssen.

Ich habe die Petition mitgezeichnet, und würde mich freuen, wenn sich hier noch viele MitzeichnerInnen finden

Liebe Grüße

Sabine