AW: Grundsicherung /Hartz4 /Rente?
Hallo Chaoschatze
der ZUverdienst bei Hartz 4 ist geregelt. Jedoch bist du bei Harzt4 vermittelbar und musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wirst du als nicht vermittelbar eingestuft erhälst du Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Leistungsträger sind jeweils andere Stellen, deshalb andere namen. Die Obergrenze ist bei allen gleich egal ob Harzt4, Grundsicherung oder Leistungen zur Sicherungen des Lebensunterhaltes. Es ist im Grunde egal wo du den Antrag stellst, es besteht Weiterleitungspflicht binnen von 14 Tagen, ansonsten muss die behörde bescheiden, bei der du den Antrag gestellt hast. bedeutet du kannst den Antrag auch beim Finanzamt stellen.
Zum Zuverdienst:
Bei Hartz 4 darfst du 100€ dazuverdienen ohne Kürzung
die nächsten €, die du hinzuverdienst werden gestaffelt gekürzt. Auch hier gibt es Obergrenzen was der Hinzuverdienst ist. Also 100€ sind dir sicher. Kürzungen sind bei ca. 80%
LG
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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