liebe stefanie,
erstmal meine aufrichtige anteilnahme zum tod deines vaters.
jetzt zu deiner frage:
ich setze dir mal 2 links hierrein und hoffe es hilft dir weiter:
http://www.datenschutzzentrum.de/mat...d/patrecht.htm
http://www.rechtspraxis.de/arzt/krankenunterl.htm
auslegungsfähig ist natürlich der Punkt "ob es dem willen des verstorbenen entsprochen hätte...." bzw. aus welchem grund du einsicht in die krannkenakte nehmen möchtest...
alles gute
claudia