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Alt 06.04.2011, 21:14
ulphin ulphin ist offline
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Standard AW: Info/Reha Widerspruchsbegründung

Liebe Dany,

es ist für Dich sicherlich arg belastend, wenn eine für Dich hilfreiche Reha-Maßnahme abgelehnt wird.

Ich gehe mal davon aus, dass Du einen "richtigen" Bescheid erhalten hast? Dies wäre dann der Fall, wenn unter Nennung der Rechtsgrundlage auf Deinen speziellen Fall bezogen der Antrag begründet abgelehnt wurde. Zudem sollte er eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, hast Du einen Monat (nicht 4 Wochen) Zeit, schriftlich oder je nachdem auch zu Protokoll der Geschäftsstelle Widerspruch einzulegen, wenn sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Widerspruch als das zulässige Rechtsmittel ergibt. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Behörde eingeht Zur Fristwahrung kann der Widerspruch zunächst ohne Begründung eingelegt werden, in der Regel wird die Behörde Dich auffordern innerhalb einer Frist den Widerspruch zu begründen.

Inhaltlich kann ich zu Deiner Sache leider nichts beitragen, da ich mich mit Lymhödemen nach BK nicht auskenne, denke aber, dass eine Widerspruchsbegründung, die durch ein fundiertes ärztliches Attest gestützt wird, sicherlich hilfreich sein dürfte.

Je nach dem, wie Deine finanzielle Situation ist, kann es sein, dass Du Anspruch auf Beratungshilfe hast (das ist sowas wie Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Bereich - http://www.gesetze-im-internet.de/berathig/index.html) und einen Anwalt aufsuchen kannst.

Ich hoffe, ich habe Dir ein wenig helfen können und ich wünsche Dir viel Erfolg

Herzlich

ulphin