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Alt 18.04.2011, 14:56
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Standard AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?

Zitat:
Zitat von mariahelga Beitrag anzeigen
ich hatte eine Mastitis(eine Brustentzündung) aufgrund Krankenhauskeime.
Mastitis ist natürlich etwas ganz anderes als die von dir in deinem früheren Posting erwähnte Mastopathie. Jetzt macht die Geschichte auch mehr Sinn.
Und wie Jule bereits erwähnt kann man sich Keime überall holen, also auch bei einer Stanzbiopsie.
Allerdings frage ich mich auch, wieso eine TE - Tumorentnahme erfolgte wenn gar kein Tumor vorlag. Oder wurde während der PE-Probeentnahme ein Tumor diagnostiziert, der dann gleich mit entfernt werden sollte? Dann sollte man dich allerdings darüber im Vorwege über diese Möglichkeit aufgeklärt haben und du einer entsprechenden Erweiterung der OP von der PE zur TE zugestimmt haben.
Ich wurde damals im OP-Vorgespräch jedenfalls darüber aufgeklärt, dass eine brusterhaltende OP grenzwertig ist und habe dann auch einer Amputation während derselben OP im Vorwege zugestimmt (ist dann ja auch so gekommen).
Wie auch immer, du solltest das dringend mit den Ärzten klären, wieso keine ambulante Stanzbiopsie in Erwägung gezogen wurde. Dafür gibt es vielleicht einen wichtigen Grund über den wir nur spekulieren können. Aber das hilft dir auch nicht weiter.
Wurde bei dir denn nun Brustkrebs diagnostiziert?

Freundlicher Gruß
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Birgit64

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