Hallo, Jaecky!
Da gibt es zunächst einmal einen Freibetrag (kannst Du im Internet googeln), den ich nicht genau kenne. Erst wenn dieser überschritten wird, ist eine Besteuerung der Rente erforderlich. Wenn nur Dein Vater eine Rente bezieht und keine anderen Einkommen (Betriebsrente, Rente der Ehefrau etc.) hinzukommen, wird er vermutlich keine Steuererklärung abgeben müssen. Selbstverständlich werden im Falle einer Steuerpflicht Ausgaben wie z. B.: Krankheitskosten gegengerechnet und mindern die Steuerpflicht.
Das alles kannst Du unter:
www.finanzamt.de
nachlesen oder
schau bei der
www.drv.de
nach.
LG
Regina Beate