hallo daliah,
bezüglich deiner frage der kinderbetreuungskosten kann ich dir folgende antworten geben: bei mir war es so, dass verwandte von der krankenkasse KEINE kosten erstattet bekommen weil man das von diesen erwartet. du kannst aber eine bekannte in dieser zeit einstellen. diese bekommt geld von der kasse welches du verdoppeln mußt zuzüglich 10.- gebühr pro tag. das alles mußt du vorher beantragen, es wird geprüft und eventuell auch erstmal abgelehnt. bei mir sollte das auch von einem amtsarzt geprüft werden trotz verordnung einer haushaltshilfe durch meinen behandelnden gyn.
nach der hysterektomie war mir das zuviel hantier so dass ich nichts dergleichen beantragt habe und meine mom den job übernommen hatte. ich bin auch allein erziehend. anders sieht es aus, wenn du verheiratet bist. da kann sich der ehemann unbezahlt frei nehmen....wird aber von der kasse dann bezahlt. kommt aber auch immer auf die kasse an!
da alles angemeldet wird und die bekannte das unterschreiben muß und eventuell versteuern muß, wirst du das auch alles korrekt machen müssen. aber das versteht sich ja von selbst!
alles gute