GdB bei großzelligem B-Zell-Lymphom (NHL)?
Hallo,
ich habe ein primär mediastinales NHL (großzelliges B-Zell-Lymphom, ursprünglich rd. 9x13 cm), also eine agressive Form. Chemo und Bestrahlung sind nun abgeschlossen. Den Antrag auf Schwerbehinderung habe ich eingereicht und nun den Feststellungsbescheid erhalten, in dem der Grad der Behinderung mit 60% festgestellt wird.
Lt. Tabelle der Versorgungsmedizinischen Grundsätze wäre allerdings beim hochmalignen NHL nach der Therapie ein GdB von 80% einzutragen.
Wisst Ihr, ob der Sachbearbeiter/Gutachter diesen Wert als Richtwert wählen kann? Ich habe wirklich harte Monate hinter mir und bin noch längst nicht wieder kräftemäßig dort, wo ich gern wäre, insofern kann ich die Entscheidung des Landesamtes für soziale Dienste in keinster Weise nachvollziehen.
Habt Ihr Erfahrungen i. S. Widerspruch?
Danke vorab!
Prinzessin555
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