AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo, also muss mich doch zum letzten Mal nochmal melden,
ich habe meine Broschüre des Bay. Staatsministeriums hervorgekramt,
für schwerbehinderte Menschen, gibt es übrigens in jedem Bürgerbüro,
Versorgungsamt, Krankenhäusern etc.
Ich zitiere daraus:
Sind die einem behinderten Menschen aus der Behinderung entstehenden
Aufwendungen nach Abzug der zumutbaren Belastung höher als die Pauschbeträge(GdB-abhängig), so können an Stelle der Pauschbeträge
die nachgewiesenen Aufwendungen, die unmittelbar infolge der Behinderung erwachsen, als aussergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuermindernd geltend gemacht werden.
Ich denke, das erklärt doch alles.
Und ob der übersteigende Betrag dann über die zumutbare Belastung kommt,
ist fraglich. Es gibt allerdings noch die Kfz-Zulage, welche aber erst bei
einem GdB von 80 greift.
Viele Grüsse
Altmann
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