AW: Ärger mit der Arbeitsagentur
hallo Dimo
Der Entlassungsbrief aus der Reha gleicht einem Gutachten. Wichtig zu wissen, was die Reha zu deiner Leistungsfähigkeit geschrieben hat. Im Entlassungsbericht ist das Sozialmedizinische Beurteilung: bist du dort als Arbeitsfähig über 6 Stunden am Tag eingeteilt, so wird eine Rente schwierig. Die DRV folgt in der regel dieser Beurteilung. Also lass dir den Bericht schicken. Mit dem Widerspruch kannst du auch Akteneinsicht beantragen (formlos).
Die Berichte deiner Ärzte sind eher zweitrangig, deshalb Gutachter!
Zum Arbeitsamt: Es gibt die sog. Nahtlosigkeitsgegel (Arbeitslosengeld nach §125 (nicht vermittelbar). Dies bekommt man wenn man nicht vermittelbar ist. Einen Gutachter beim Arbeitsamt habe ich nie gesehen (er hat nach Aktenlage entschieden). Eine Küzung bekommst du nicht. Du mußt wohl ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (blöd aber es ist so).
Hast du einen Schwerbehindertenausweis???? Wenn nein: bentrage ihn
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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