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Alt 03.11.2011, 23:41
Andorra97 Andorra97 ist offline
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Standard AW: HILFE BEI DER BÜROKRATIE-aussteuerung-und nun???

Hallo,
die Auskunft des Arbeitsamtes ist definitv falsch. Du bekommst nach Aussteuerung aus der Krankenkasse, wenn Du weiter ärztlich bescheinigt arbeitsunfähig bist das so genannte "Nahtlosigkeitsgeld", was faktisch dem ALG 1 entspricht.
Wichtig ist, dass Du angibst nach Deiner Gesundung wieder Vollzeit arbeiten gehen zu wollen. Sonst kürzen sie es. Wenn Du also sagst "ich überlege nachher nur noch Halbzeit arbeiten", dann kriegst Du auch nur das halbe Geld!

Was sagt denn Dein Arzt? Denn er muss Dich weiter arbeitsunfähig schreiben.

Das Nahtlosigkeitsgeld wird beim Arbeitsamt beantragt und ich verstehe echt nicht, dass die Leute da immer so falsche Auskünfte geben! Bei meinem Mann war das auch ein ewiges Hin und her, dabei muss man doch davon ausgehen, dass dieser Fall nicht so selten vorkommt!

Das Nahtlosigkeitsgeld kriegst Du maximal ein Jahr.
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Einen schönen Tag wünsche ich euch!
Nicole

Mein Mann: NHL Diagnose 31.10.2007 / Glioblastom Diagnose 31.10.2008
Zur Zeit geht es uns gut.

Geändert von Andorra97 (03.11.2011 um 23:44 Uhr)
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