AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Suusi,
Für nach 1961 geborene gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sonder nur noch die volle oder teilweise Erwerbsminderung. Da spielt der erlernte oder ausgeübte Beruf keine Rolle mehr.
Wenn im Entlassungsbrief die Erwerbsminderung festgestellt worden ist, dürfte es von der medizinischen Seite keine Schwierigkeiten geben.
Mache einen Termin bei der DRV für eine Kontenklärung, die können dir dann sagen ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie hoch deine Rente sein wird.
Keine Angst, die reißen dir nicht den Kopf ab, auch wenn es hier manchmal so geschrieben wird. Wenn es ein(e) gescheite(r) Sachbearbeiter(in) ist, helfen sie auch beim Ausfüllen des Antrags.
Hilfe und Information gibt es auch beim SOVD oder VDK, dort muß man allerdings Mitglied sein.
Viele Grüße
Jan
P.S. Ich bin Jahrgang 1964, die EW-Rente ging problemlos durch
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