Zitat:
Zitat von monika100
Hallo Marietta,
du musst mindestens 3 Jahre lang von den letzten 5 Jahren vor Rentenantragstellung selbst in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sonst hast du keine Chance
LG Monika
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DAS ist nicht ganz richtig ! Bitte nicht verunsichern lassen.
§ 43 Abs.
4 SGB VI !!
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html
LG
Ich