Heilungsbewährung
Hallo Kuttel,
kannst Du mir denn auch beantworten, ob der Freibetrag jährlich oder monatlich gemeint ist?
Vielleicht lebe ich ja auch in einer Scheinwelt, aber 1.060,- Euro im Jahr als Freibetrag, sprich: nicht zu besteuern, als NACHTEILSAUSGLEICH, wäre doch ein ausgesprochen schlechter Scherz, oder?
Viele Grüße, auf bald,
Eva
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