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Alt 26.11.2012, 11:10
Megan1971 Megan1971 ist offline
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Standard AW: Entmündigt/gesetzl. Betreuung

Hallo Sonnenschein,

was genau möchtest Du denn über die gesetzliche Betreuung wissen? Ich habe im Mai eine gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht für meine Großmutter beantragt die im Eilverfahren durch ist und seit Juni kümmert sich eine ganz hervorragende amtlich bestellte Betreuerin um meine Oma.

Eine Entmündigung gibt es heutzutage nicht mehr, das wurde durch die Betreuung ersetzt. Es ist übrigens Aufgabe des Betreuers, im Sinne des Betreuten zu handeln und wenn dieser noch seinen Willen bekunden kann, ist es Aufgabe des Betreuers diesen Willen, solange er nicht selbstschädigend ist, auch durchzusetzen. Natürlich darf der Wille auch nicht andere schädigen oder krimineller Natur sein.

Kannst mich gerne fragen, auch per PN.
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Liebe Grüße
megan

"Ein Optimist ist ein Mensch, der ein Dutzend Austern bestellt, in der Hoffnung, sie mit der Perle, die er darin findet, bezahlen zu können.“
Theodor Fontane
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