Hallo zusammen,
ich denke, ich setze Euch mal zwei Links.
Einen zum Landesverband Hessen für das Personenbeförderungsgewerbe e.V.:
http://www.taxiverband-hessen.de/Unt...-Merkblatt.pdf
daraus:
Bei Bestrahlungsfahrten ist keine generelle Aussage über die Zuzahlung möglich, da einige Krankenkassen die Zuzahlung bei jeder Fahrt verlangen, andere nur bei der ersten Hin- und der letzten Rückfahrt.
und die Krankentransport - Richtlinie
Richtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten
Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V (Krankentransport -Richtlinien)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-...2004-12-21.pdf