AW: Zwei tage nach der diagnose
Hallo Renate,
vorweg: Ich bin kein Versicherungsspezialist.
Aber in den Vertragsbedingungen aller Versicherungsunternehmen, die ich geprüft habe, steht zu Reiserücktrittsversicherungen eine Ausschlussklausel.
Bei Reiserücktritten wegen einer bei Vertragsabschluss bereits bekannten Krankheit werden keine Leistungen erbracht.
Das bedeutet ich kann eine Reiseversicherung abschließen. Wenn ich mir das Bein breche, wird mir der Reisepreis erstattet, aber wenn ich wg. meiner Krebserkrankung nicht reisen kann (zB. Chemo etc), gibt es keine Leistungen.
Liebe Grüße
Jens
|