AW: schwerbehindetenausweis bei EK
Hallo Meioni,
es ist gut, dass Du dieses Forum gefunden hast. Es tut gut sich auszutauschen, auch wenns kein schöner Anlass ist.
Zum Thema Anschlussheilbehandlung:
Wenn die 14 Tage Frist rum sind, dann handelt es sich um eine Anschlussrehabilation. Ich hatte diese auch, und es hat mir wahnsinnig geholfen, wieder auf die Beine zu kommen. Ohne dies hätte ich es nicht so schnell geschafft.
Informiere Dich unbedingt sehr gut über das Thema Kinderbetreuung.
Versuche Dich zu informieren und auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen. Es kann Dir nur guttun.
Gute Besserung + Liebe Gruesse
Claudia
Geändert von gitti2002 (07.02.2013 um 23:12 Uhr)
Grund: PN
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