Zitat:
Zitat von Norma
Keine Ahnung, wie du auf diese Aussagen kommst. Ich kann dir aber versichern, dass weder bei meinem Mann noch bei mir die Zurechnungszeiten angegeben waren; weder in Jahren noch in der Summe.
Wieviel die Zurechnungszeiten an Barem gebracht hat (viel mehr, als wir geglaubt hatten), haben wir BEIDE erst erfahren, als der endgültige Rentenbescheid eintraf.
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In der (nach Vollendung des 27. Lebensjahres und Ablauf der Wartezeit) jährlich verschickten Renteninformation wird die aktuell bei voller Ewerbsminderung zu erwartende Rente aufgeführt. Der dort angegebene Wert ist inklusive der Zurechnungszeit berechnet. (Die Zeit selbst wird nicht eigens ausgewiesen, die kann man sich ja selbst ausrechnen.) Voraussetzung dafür, dass es sich dabei um den tatsächlichen auszahlbaren Wert handelt, ist natürlich, dass das Rentenkonto geklärt und auf dem aktuellen Stand ist ist.