Thema: RENTE?!
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Alt 20.07.2004, 16:15
Gast
 
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Standard RENTE?!

Hallo Traurig,
ich hatte Dir die entsprechenden §§ geschrieben, Du kannst sie hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesre...b_6/index.html nachlesen.

§ 99 SGB VI Abs. 2:
Eine Hinterbliebenenrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Sie wird bereits vom Todestag an geleistet, wenn an den Versicherten eine Rente im Sterbemonat nicht zu leisten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet.

§ 97 Abs. 1 SGB VI:
(1) Einkommen (§§ 18a bis 18e Viertes Buch) von Berechtigten, das mit einer

1. Witwenrente oder Witwerrente,2. Erziehungsrente oder3. Waisenrente an ein über 18 Jahre altes Kind
zusammentrifft, wird hierauf angerechnet. Dies gilt nicht bei Witwenrenten oder Witwerrenten, solange deren Rentenartfaktor mindestens 1,0 beträgt.

Betonung hier auf Rentenartfaktor 1,0! Das ist die Bezeichnung für das Sterbevierteljahr, in dem man die volle Rente bekommt (1,0).

§67 SGB VI:

Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei...
05. kleinen Witwenrenten und kleinen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 1,0 anschließend 0,25
6. großen Witwenrenten und großen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 1,0 anschließend 0,55....

Gruss
Astrid
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