Damit basteln sehr viele bei unterschiedlichen Krebsarten herum. Es sei aber nicht verschwiegen, dass es sich um ein mitnichten aussagekräftig erprobtes Verfahren handelt und dass die Kosten (die erheblich sein können) i. A. nicht übernommen werden. (Für Beamte liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (AZ 12 K 416/13) aus dem letzten Jahr vor, nachdem die Beihilfe nicht zahlen muss, da es sich nicht um ein anerkanntes Verfahren handele.)
In den USA ist das Verfahren von der FDA zur Erprobung zugelassen; es gibt aber mindestens eine
Rüge, weil die Firma mit therapeutischer Anwendung bei Krebs geworben hat und dafür keine Zulassung hat.