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Alt 13.02.2014, 01:12
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Nicht-Kleinzelliges Adeno Karzinom

[QUOTE=Sun 57;1245177]
Zitat:
Zitat von Mizzi-Mädi Beitrag anzeigen
Du hast ein Schwerbehindertenausweis mit Funktion.
Also Vergünstigung bei der Besteuerung des Einkommens
... ODER....
eine Vergünstigung/ unentgeltliche Beförderung bei Bahn /Bus.
Liebe Sonne,

ich bin schon einmal über dieses "oder" gestolpert - das gibt es nicht. Du meinst vermutlich etwas anderes: nämlich die Wahl, ob man gegen geringe Gebühr (derzeit 72 Euronen pro Jahr) mit Bus und Bahn im Nahverkehr fahren will oder eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen will. Dafür ist die Voraussetzung mindestens ein "G" im Ausweis.

Mizzi hat aber kein solches "G". Die Steuerermäßigung, von der sie spricht, ist der (je nach GdB unterschiedliche) Pauschbetrag, der jedem Schwerbehinderten zusteht. Bei einem GdB von 100 sind das derzeit 1420 Euro pro Jahr. Der kann entweder bei der Steuererklärung angegeben werden oder vorab im Abzugsverfahren berücksichtigt werden. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist es gleich, bei wem der Betrag eingetragen wird - der andere darf ihn dann nur nicht in Anspruch nehmen. Das ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz, ist also nicht bundeslandabhängig, da bei Zusammenveranlagung beide als ein einziger Steuerschuldner betrachtet werden.


Mizzi: Normalerweise läuft das tatsächlich durch und muss nicht jedes Jahr aufs neue beantragt werden. Ging bei mir problemlos. (Bei Arbeitgeberwechsel oder zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit sieht das allerdings anders aus. Da braucht man eine neue Bescheinigung.)