Hallo Anne und Glückskatze,
Achtung die 2. Reha steht Erkrankten nicht per se zu. Es gibt die sogenannten CA-Richtlinien der Rentenversicherung
http://www.deutsche-rentenversicheru...?f=SGB6_31ANL5
Und da im §1 Abs 2 steht:
(2) Die Leistungen nach Abs. 1 werden bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung gewährt.
Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung
Maßnahmen im Einzelfall erbracht werden, wenn
erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen vorliegen.
Ich sehe bei euch daher zwei Ablehnungsgründe.
der Erste ist rein formal begründet, da ihr die explizit genannte 2 Jahresfrist überschritten habt - ab jetzt läuft eh alles über "Kulanz"
das zweite ist die Begründung des Einzelfalls. Wenn euer Doc den Befund bloß 08/15 ausgefüllt hat war der Ablehner vorprogrammiert. Übrigends so mal als Tipp: die erheblichen Funktionseinschränkungen müssen nicht ausschliesslich körperlicher Natur sein. Auch die psychische Belastungssituation ist eine mögliche Begründung.