Zitat:
Zitat von Newbie1985
aber arbeiten wird dann wohl flach fallen, wenn man keine Kinder heben darf - ich arbeite in einer Kinderkrippe Andrerseits wäre das dann eh nur noch eine Woche, weil ich danach wie gesagt 3 Wochen Urlaub hab.
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Hallo Newbie,
für die Erholungszeit in der du nicht schwer heben darfst, brauchst du keinen Urlaub zu opfern. Ich würde dir raten umgehend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen!
Alles Gute!
Jana