Liebe Tündel,
danke!
Und nur ganz kurz wegen der Schwerbehinderung: wenn man zu niedrig eingestuft wird und dann nach Verschlimmerung wieder zu niedrig eingestuft wird, dann bleibt nach Widerspruch nur die Klage vorm Sozialgericht.
Für mich macht das der Sozialverband.
Und dann kommt auch der Gutachter und begutachtet.
Edeka