Guten Abend Solaroma,
Du hast keine Wahl und musst den LTA-Antrag stellen,ansonsten wird das ALG1 eingestellt.Dir wurde sicher ALG1 nach Nahtlosigkeitsregelung § 145 SGB III bewilligt.
Dieses ALG1 wird Dir bis zur max. Anspruchsdauer gezahlt oder bis die Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit durch die DRV vorliegt.
Diesen LTA-Antrag kann auch die Arbeitsagentur für Dich stellen,so hatte ich es jedenfalls damals machen lassen.Es können durchaus einige Monate ins Land gehen bis die DRV darüber entschieden hat.Wird der Antrag abgelehnt,kann dieser in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden.
Neben den med. Vorraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente,gibt es noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen,ob Du diese erfüllst kann ich jetzt nicht genau beurteilen.
http://www.deutsche-rentenversicheru...ungsrente.html
Was die gute Krankenkasse meint,sollen sie Dir mal schriftlich geben.Widerspruch gegen was einlegen?? Man kann sich auch eine Erwerbsminderungsrente ob befristet oder unbefristet nicht einfach so aussuchen.