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Alt 14.11.2014, 17:49
Mel_1 Mel_1 ist offline
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Es gilt ja die gesetzliche VErscherungspflicht, auch für Selbstständige....hier mal ein Artikel zum Nachlesen.
http://www.akademie.de/wissen/kranke...herungspflicht

Ich würde mich auch umgehen beraten lassen, evtl kann man rückwirkend Beiträge zahlen.
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