Hallo Hell,
Deine Frage ist schon eine Weile her, aber das Thema wird auch für mich gerade interessant.
Ich weiß nicht, ob es bei Hodenkrebs genauso ist, aber ich als an Hautkrebs Erkrankter konnte einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen.
Heute kam der Bescheid, Grad der Behinderung (GdB) ist 80 (es wurde noch eine alte Wehrdienstbeschädigung hinzugerechnet).
Bei Krebs alleine wäre in meinem Stadium ein GdB von 50 festgestellt worden.
Jetzt das Interessante aus dem Bescheid: "Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V haben Sie ein Recht, der GKV freiwillig beizutreten, wenn Sie Ihren Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung Ihrer Behinderung erklären [...] und wenn Sie die für den Beitritt nach Satzung der Krankenkasse maßgebliche Höchstaltersgrenze noch nicht überschritten haben."
Der letzte Nebensatz dürfte für Deinen Vater die größte Hürde darstellen. Ich weiß nicht, ob es noch GKVen ohne Höchstaltersgrenze für Schwerbehinderte gibt. 2009 gab es noch welche:
https://www.test.de/Gesetzliche-Kran...72028-1772029/
Der zur Tabelle gehörige Artikel beschreibt das Thema auch recht gut:
https://www.test.de/Gesetzliche-Kran...rte-1772028-0/
Grüße
mattes