AW: Nierenkrebs mit Metastasen
Hallo Kika.
du solltest beim medizinischen Dienst der Krankenkasse, oder wenn das nicht funktioniert bei der Landesärztekammer Antrag auf Beratung und Begutachtung stellen. Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast welche Patientenrecht beinhaltet, Anwalt nehmen. Es wäre theoretisch auch möglich über einen Anwalt mittels Verfügung kurzfristig neue Behandlungsmöglichkeiten zu erlangen. Man müsste z.b. einen Behandlungsfehler erwägen, dies führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast. Die richtige Behandlungsfolge mit den Medikamenten zu beweisen wäre der Gegenseite schier unmöglich, und würde Dir neue Türen öffnen.
Gruß Hugo
|