AW: Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?
Hallo axellino,
ich danke dir vielmals für deine ausführliche Antwort. Eine Frage hätte ich noch:
Bedeutet das Urteil des BAG, dass der Arbeitgeber 24 Monate zumindest abwarten muss, bevor er kündigt oder genügt es, wenn abzusehen ist, dass meine Arbeitsfähigkeit nicht innerhalb von 24 Monaten wieder hergestellt werden kann. Greift hier dann nicht auch noch mein Kündigungschutz aufgrund der festgestellten Behinderung (80 Prozent)?
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