AW: Testamentsfrage
Hallo Birgit,
die gesetzliche Erbfolge sieht so aus, das der Ehepartner die Hälfte erbt und die Kinder sich den Rest teilen. Wenn es dein Haus ist, bekämen sie die Hälfte. Soweit ich weiß, kann das dein Mann nicht einfach verkaufen.
Bis zur Volljährigkeit sind deine Kinder nicht geschäftsfähig, daher kann es sein, dass ein Vormund eingesetzt wird.
Das Erbe der Kinder darf nicht angetastet werden, aber das kann sicher auch notariell gesichert werden. Man kann ein Testament auch beim Amtsgericht hinterlegen.
Bei Immobilienbesitz muss zur Testamentsabwicklung auch ein Erbschein vorgelegt werden. Falls der Hinterbliebene Ehepartner neu heiratet muss das vorhandene Testament eingehalten werden.
Wichtig wäre ein Gespräch mit einem Juristen, es gibt sicher Möglichkeiten sich an neutraler zu beraten. Bei uns bietet das z. Bsp. die Kirche an.
Geli
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Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.
Irische Sprüche
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