AW: Wohnungskündigung
Hm, ich weiß auch nicht, ob man bei begründetem Eigenbedarf dagegen etwas tun kann. Ob ein mehrmonatiger Besuch allerdings unter solchen Eigenbedarf fällt? Das kommt mir ziemlich komisch vor.
Ich glaube auch, ihr solltet euch da nicht so große Hoffnung machen.
Du bekommst dazu noch ne PN.
LG
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