Zitat:
Zitat von Elisabethh.1900
Lieber Marcwen,
du schriebst:
So weit ich informiert bin, muss der Arbeitgeber erklären, dass er in seiner Firma keine Arbeitsstelle hat,wo Du auf Grund Deines verminderten Leistungsvermögens noch eingesetzt werden kannst.
Die DRV bietet Hilfen an, es gibt die Leistungen zur Teilhabe, wo z.B.eine Umschulung möglich ist oder Hilfsmittel zur Anpassung des Arbeitsplatzes angeschafft werden können.
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Das Ganze nennt sich Formular R1434 SB.
Unter Punkte 2.3
Hier muss der AG sehr detailliert erklären, was mit dem Arbeitsverhältnis passiert, wenn gewisse Fälle eintreten (teilweise Erwerbsminderung Zeit, teilweise Erwerbsminderung Dauer, voller Erwerbsminderung auf Zeit, voller Erwerbsminderung auf Dauer)
Wie gesagt, dieses Formular war bei mir Bestandteil beim Antrag.
Zitat:
Zitat von Elisabethh.1900
Die Ankündigung der Überprüfung im Schreiben der DRV löst bei den betroffenen große Ängste aus. Sollte danach die Rente gestrichen werden, dann ist ohne intensive Unterstützung eine Rückkehr ins Arbeitsleben kaum möglich, hier meine ich in Bezug auf Belastungen und aktueller Fachkenntnisse.
Elisabethh.
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Gibt es Fälle, wo eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit wieder zurückgenommen wurde?
Persönlich würde ich auch eher schauen, dass ich solange wie möglich eine befristete Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit bekomme. Hier ruht das Arbeitsverhältnis weiter und man hat immer die Option, wieder ins Berufsleben einzusteigen.
Gut, ich werde nächstes Jahr erst 40, habe aktuell meine 2. befristete Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit bis 2017 laufen. Und natürlich die Hoffnung, irgendwann vielleicht doch wieder ins Berufsleben einzusteigen.