Hallo Tündel und Monika,
Zitat:
Gibts denn da keinen Zeitraum, in dem solche Art von Forderungen erstellt werden müssen ?
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Die Verjährung von Ansprüchen beginnt am Jahresende des Jahres, wo die Forderungen angefallen sind und beträgt drei Jahre.
Dass das nicht schön ist für die Angehörigen, ist klar. Aber wer sollte denn sonst die Kosten bezahlen, wenn nicht die Erben?
Safra