Sind diese Voraussetzungen gegeben?
Zitat:
Die Durchführung einer Reha-Maßnahme der Rentenversicherung setzt eine gewisse Grundbelastbarkeit voraus (Reha-Fähigkeit). Dazu gehört die selbständige Mobilität und die Selbständigkeit bei Alltagsverrichtungen. Wenn eine solche derzeit nicht oder noch nicht gegeben ist,muss dies bei Terminierung bzw. Auswahl der Maßnahme und ggf. des Kostenträgers berücksichtigt werden.
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Siehe auch http://www.deutsche-rentenversicheru...cationFile&v=5