Hallo Helmuth,
Ich habe einen Grad der Behinderung (nicht %) von 100, und darf trotzdem nicht auf den Behindertenparplätzen parken. Dafür brauch man das Zusatzzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) im Ausweis. Damit kann man dann einen Behindertenparkausweis beantragen. Ein aG kann man schon mit weniger als einen GdB als 100 bekommen. Die Gehbehinderung muss natürlich irgendwie nachgewiesen werden (Arztbericht). Diese Beeinträchtigungen müssen natürlich im Antrag zum Schwerbehindertenausweis expliziet beschrieben werden,sonst nimmt der Sachbearbeiter keine Rüchsicht darauf, der kann das ja nicht riechen. Eine Diagnose allein reicht da nicht, die Beeinträchtigungen sind hier wichtig zu nennen. Da müsst ihr eventuell Einspruch erheben oder einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Die KFZ-Steuerermäßigung ist ja auch für dich und nicht für deine Frau gedacht. Mal eine Frage von mir, gibt es die KFZ-Steuerermäßigung überhaupt ohne Zusatzzeichen wie aG oder B ?
Viele Grüße
Jan
Gerade gefunden, ein "Nachteilsausgleichrechner" für Menschen mit Schwerbehinderungen, was es nicht alles gibt.
https://www.schwerbehindertenausweis...usgleich-suche Auf dieser Seite sind auch alle Nachteilsausgleiche und die Vorraussetzungen dazu aufgeführt.