AW: Die Zeit danach ....
Liebe sunset,
ehe die eigentliche Psychotherapie beginnt, hast Du das Recht 5 probatorische Sitzungen beim Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen. Erst danach wird entschieden, ob Du eine Therapie benötigst und ob Du mit dem Therapeuten arbeiten kannst. Diese 5 Sitzungen müssen nicht beim gleichen Psychologen erfolgen.
Ein wichtiges Wort hat auch die Krankenkasse. Die eigentliche Therapie muss vom Therapeuten beantragt werden. Da gibt es durchaus Absagen von Seiten der Kassen.
Herzliche Grüße an Dich,
Elisabethh.
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