Witwenrente und Job
Hallo Kerstin,
ein kleines Beispiel.Vom Bruttoeinkommen werden vorab 40% abgezogen und dieses Nettoeinkommen wird dann zur Berechnung herangezogen.
2000 Euro brutto
-800 40%
1200 Euro netto entspricht nicht unbedingt dem tatsächlichen Nettobetrag.
Freibetrag:- 689
511 Euro über dem Freibetrag, davon 40 % 204 Euro
diese 204 Euro werden von der Witwenrente abgezogen. Die Freibeträge gelten für Kinder, die Waisenrente beziehen.
Bei Pensionen weiß ich nicht wie es berechnet wird.
Dagmar
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