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Alt 21.11.2004, 13:39
Gast
 
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Standard Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung

liebe carina,
stell auf jeden fall noch in diesem monat den antrag auf wohngeld, auch wenn du die papiere nocht nicht vollständig bzw. gar keine zusammengesucht hast!
das kannst du auch formlos machen - hauptsache bis monatsende beim amt eingegangen. dann bekommst du eine aufforderung die unterlagen nachzureichen mit einer frist von 4 bis 6 wochen, die zb. bei krankheit auf nachfrage auch noch verlängert werden kann, wenn du auf verständnisvolle mitarbeiter triffst.
du bekommst auf jeden fall NIE rückwirkend - von welchem amt auch immer - geld, sondern immer erst ab antragseingang und bei wohngeld zählt der monat der antragstellung.
die mitarbeiter sind im allgemeinen sehr nett & geduldig: also auf-auf! gruß von rapunzel
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