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Alt 13.12.2004, 18:24
Gast
 
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Standard Wie läuft das so mit der Reha?

Hallo Katrin,

man unterscheidet unter einer AHB-Maßnahme, das ist eine Anschluß-Heilbehandlung, sie sollte, bzw. muß spätestens 3-4 Wochen nach der Akut-Behandlung angetreten werden. Unter Akutbehandlung versteht man den Krankenhaus-Aufenthalt mit OP, die folgende ambulante Chemotherapie und die darauffolgende Bestrahlungsserie, nicht jedoch die anschließende Antihormontherapie!)
Die AHB dient dazu, nach erfolgreicher Maßnahme wieder in das Arbeitsleben eingegliedert zu werden (evtl. auch stufenweise, je nach Gesundheitsbefinden des Antragstellers).

Die Reha ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die 1 Jahr nach der Erkrankung und danach alle 3-4 Jahre in Anspruch genommen werden kann, um die Arbeitskraft, gerade bei jüngeren Menschen, die noch mitten im Berufsleben stehen, auch weiterhin zu erhalten.

Die beiden "Kuren" werden bei Berufstätigen
vom Rentenversicherungsträger genehmigt und auch bezahlt und bei Rentnern ist für diese beiden Maßnahmen die jeweilige Krankenkasse zuständig.

Liebe Katrin, man sollte eigentlich bei unserer Erkrankung die AHB-Maßnahme nicht ausschlagen, weil es sonst sein könnte, daß die Reha (spätere Kur) nicht mehr genehmigt wird. Es passieren oft die seltsamsten Fälle! Fakt ist, daß die "Rentenkassen"
sparen müssen, wo sie nur können und man sich da bei Absagen ganz vehement wehren muß.

Ich wünsche Dir alles Gute und die für Dich richtige Entscheidung.

Liebe Grüße
Leni
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