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Alt 06.02.2005, 11:19
Gast
 
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Standard Erlaubnis von der KK für Zweitdiagnose?

Hallo Sibylle,
ich werde wohl auch im nächsten Quartal eine Chronikerkarte bekommen, daher kenne ich mich ein wenig aus.

Da ich z. Z. nur vom Krankengeld lebe, habe ich dann wohl die erforderlichen 1 % des Jahreseinkommens erreicht. D. h. man muß 1 % selbst tragen.

Chroniker sind wir mit Brustkrebs auf jedem Fall, außerdem erfüllen wir die anderen Voraussetzungen. Man muß 1 Jahr in Behandlung sein und jedes Quartal mind. einmal den Arzt aufgesucht haben.

Wenn Du also die Praxisgebühr und die Zuzahlungen bei den Rezepten zusammen rechnest (auch die Zuzahlung vom Krankenhausaufenthalt gehört dazu!) und diese 1 % erreicht hast, dann gehst Du zu Deinem Arzt und läßt Dir von dem auf dem dafür vorgesehenen Formular bescheinigen, daß Du Chroniker bist.

Dieses Formular hat er entweder da oder Du rufst besser vorher bei der Krankenkasse an und läßt Dir sicherheitshalber eins zuschicken und gehst dann damit zum Arzt.

Solltest Du jedoch erst seit kurzem BK haben, dann mußt Du lediglich abwarten, bis Du dieses Jahr (nicht Kalenderjahr, sondern Behandlungjahr) voll hast und dann die o. a. Prozedur durchziehen.

Übrigens kann es jede chron. Erkrankung sein, es zählen auch alle anderen wie Bluthochdruck, Neurodermitis, Rheuma, Diabetes usw.

Mit diesem vom Arzt abgestempelten Formular gehst Du dann zu Deiner KK.
Dort legst Du das Formular und sämtliche Quittungen, die für die 1 % erforderlich waren, vor.

Dort wird man Dir dann eine Befreiungskarte geben, die Du von nun an überall vorlegen mußt. Das bedeutet ab dann: Keine Praxisgebühr, keine Zuzahlungen und auch bei einem Krankenhausaufenthalt entfällt die Zuzahlung.

Pech ist nur, wenn man nicht allein lebt, denn dann wird auch noch das Einkommen d. Partners berücksichtigt. Aber da gibt es dann auch noch Freigrenzen u. ä.

Liebe Grüße Hannika
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