Krankenkasse zahlt nicht für meine Tochter
Liebe Elke,
als Beamten heißt die Reha "Sanatoriumsaufenthalt". Man geht mit dem ärztlichen Attest zum Gesundheitsamt, der Amtsarzt muss bescheinigen, dass die Reha notwendig ist. Dann zahlt auch die Beihilfe. Ich würde dort auch gleich - wie meine Vorschreiberin schrieb - dasselbe für deine Tochter beantragen.
Alles Gute für euch Isabelle
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