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Alt 09.04.2005, 19:12
Gast
 
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Standard Diagnose erhalten - Wann Ausmass ersichtlich?

Hallo Sybille

Zum Thema Whipple kann ich nichts sagen, glücklicherweise war mein Schwiegervater in einer Uni-Klinik, dort wurde vorher gründlich untersucht und dann eine OP für sinnlos erachtet. Ich denke heute - nachdem ich schon ziemlich häufig gelesen habe, dass Ärzte die Patienten "aufmachen", dann "oh oh" sagen und wieder zunähen - dass er Glück hatte, wenigstens das nicht durchmachen zu müssen. Ich würde Euch aber auch dringend empfehlen, mal im Krankenhaus nachzufragen, wie viele Whipple-OPs sie denn so im Jahr durchführen. Das IST was für Spezialisten.

Aber warum ich schreibe - meiner Meinung nach sollte JEDER eine Patientenverfügung haben, unabhängig davon, ob krank oder gesund. Das war auch bei meinem Schwiegervater so ziemlich das erste, auf das wir gedrängt haben. Das ist NICHT unwichtig. Gerade bei einer OP kann jederzeit etwas passieren, das es nötig macht, dass andere mal - und sei es auch nur temporär - Entscheidungen treffen müssen. Möchtest Du (Dein Bruder ja offenkundig nicht) dann ggf. erst den Weg übers Gericht gehen, um für Eure Mutter entscheiden zu dürfen? Es ist nach aktueller Rechtsprechung völlig schnurz, ob Du Tochter bist oder sonstwer - hat Deine Mutter keine Patientenverfügung unterschrieben, dass Du sozusagen in ihrem Willen handelst, dann hast Du überhaupt nichts zu melden. Es ist sogar so, dass die Ärzte im Krankenhaus sich auf ihre Schweigepflicht zurückziehen können und Dir bzw. Deinem Bruder die Auskunft über Zustand/Behandlung Deiner Mutter verweigern können (formal müßte Deine Mutter ihre Ärzte Euch gegenüber von der Schweigepflicht entbinden). Ähnlich ist es beim Thema Kontovollmacht. Wenn Deine Mutter kein Geld abholen kann, aber welches braucht, dann sollte das vernünftig geregelt und möglich sein. Also mach Deinem Mann klar, dass es natürlich ein "Nebenkriegsschauplatz" ist, aber trotzdem nicht unwichtig.

Viele Grüße
Ingrid
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