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Alt 26.10.2002, 10:34
Gast
 
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Standard Tonsillenkarzinom

Hallo an alle,
Betrifft: Kur.
Eine AHB ist mir letztes Jahr nach der OP bewilligt worden, eine beantragte Kur für dieses Jahr ist
gerade abgelehnt worden, weil onkologische Nachsorgeleistungen nur bis zum Ablauf eines Jahres nach
der OP gewährt werden k.o.e.n.n.e.n.
Im Einzelfall können bis spätestens zwei Jahre nach der OP Leistungen gewährt wenn
erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen
bzw. Therapiefolgen vorliegen.

Was sind denn erhebliche Funktionsstörungen??? (Siehe meine letzten Berichte) wohl nicht das was ich
noch habe. Wahrscheinlich greift hier die Gesundheitsreform denn in der letzten Kur hieß es das zwei
Kuren in jedem Fall bewilligt werden, einige waren schon bis zu fünfmal dort.

Wenn ich von meiner Situation nach der OP ausgehe dann empfehle ich eine ABH erst dann zu beginnen
wenn die OP-Wunden verheilt sind ( bei mir waren es 8 Monate! ) denn die Kurklinik war nicht in der Lage
sich auf die Essensbedürfnisse einzustellen. Es sei denn man ist phsychisch am Boden, was bei mir
- Gott sei Dank - nicht der Fall war.

Damit bin ich anscheinend wieder gesund. Nur seltsam das "normale" Menschen nicht mit Dingen
kämpfen müssen wie Mundtrockenheit, Gewürzen, Schluckbeschwerden, tadelloser Aussprache,
Lymphstau, Haltungsproblemen, körperlicher Belastbarkeit, habe ich noch was vergessen?
Oder geht man davon aus wenn die Phsyche stimmt dann stimmt auch das Andere?
Dann - danke Gesundheitsreform

Gruss Harry
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