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Alt 25.11.2002, 09:00
Gast
 
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Standard Misteltherapie

Liebe Sieglinde,
Mistelpräparate sind ohne Diskussion verschreibungsfähig. Der Arzt braucht es nur auf einem Kassenrezept zu verordnen, eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Kasse ist nicht nötig.
Das Problem ist, das eben viele Ärzte von der Notwendigkeit/Wirksamkeit dieses Präparates nicht überzeugt sind und logischerweise verordnet ein Arzt nur, was er selbst für erforderlich hält. Ich habe in den letzten Jahren erlebt, daß Patienten Mistel auf eigenen Wunsch schließlich auf einem Privatrezept verornet bekamen - das hat aber dann eine Kostenübernahmeverweigerung der Kassen zur Folge, denn der Arzt zeigt mit der Wahl des Privatrezeptes seinen Unwillen, dieses Präparat auf Kassenkosten zu verordnen. Es ist in der Medizin so, daß die Kassen nicht zahlen, was der Patient wünscht, sondern was der Arzt für erforderlich und effektiv hält. Da es hier keine einheitlichen, für alle Patienten und Tumorarten gleichermaßen wirksamen Medikamente gibt, wird es ein ewiges Ausprobieren und ewige Diskussionen geben. So gibt es z.B. ganz unterschiedliche Vorgehensweisen beim Einsatzzeitpunkt von Mistel (vor, während oder nach der Chemo), die Einschätzung hängt von der Einstellung und Erfahrung des Arztes ab.
Die Antwort Deines Hausartztes sagt mir, daß er entweder keine Erfahrung im Umgang mit Mistel hat (dann ist er wohl auch nicht der richtige Behandler dafür), oder daß er von der Wirkung nicht überzeugt ist und es einfach nicht verordnen 'will'. Sprich deswegen Deinen Frauenarzt noch mal an, vielleicht hast Du da mehr Glück.
Gruß von Robie
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