AW: Was kommt nach dem Krankengeld?
Grüß Dich !
man hat Anspruch auf das Krankengeld die 78 wochen ,aber wenn einen nach längeren Erhalt ca .halbes Jahr erfolgter Krankschreibung die KK dazu auffordert die EU zubeantragen dann hat man dem folge zuleisten und einen Antrag auf EU Rente zustellen .Da ab der auforderung die KK berechtigt ist die Leistung einzustellen.und man so auch keine Leistung mehr erhält.Jedoch geschiedt das nur in Härtefällen zum Beisp. pallitative Krebsdiagnostik, mit Chemo etc.
LG Manuela,noch ein schönes wochenende.
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