Hallo,
ich habe mal ein wenig gegoogelt, recht gute Informationen gibt es hier:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ . Hier das wichtigste im Zusammenhang mit der Fragestellung in diesem Thread:
Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
- nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium T1-2 N0 M0 GdB/MdE-Grad: 50
GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
- nach Entfernung eines Seminoms im Stadium T1-2 N1 M0 bzw.T3 N0 M0 GdB/MdE-Grad: 50
- nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium T1-2 N1 M0 bzw. T3 N0 M0 GdB/MdE-Grad: 60
- sonst GdB/MdE-Grad: 80
Zum Institut der Heilungsbewährung gibt es recht verständliche Informationen hier:
http://www.bund-verlag.de/bund_verla...58_auszug2.pdf Randbemerkungen 16 ff.
Gruß Dirk