AW: GEZ Befreiung!
Hallo Nessi,
nein, ich hab mich da nicht geirrt wenn Du § 6 weiter verfolgst, gibt es neue Absätze in Klammern stehend.
Hier greift Absatz (3), die Härtefallregelung.
Härtefall kann sein, wenn die eigene Rente nur geringfügig höher ist als die Grundsicherung.
Gruß
Marlies
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